Kosten der logopädischen Therapie

Diese entstehen, ebenfalls wie bei jedem anderen Heilmittel (Physiotherapie oder Ergotherapie ) auch.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Erwachsenen 90 % der Kosten für logopädische Therapien.

Kinder sind von den Kosten befreit.

Gesetzlich Versicherte zahlen 10 % der Behandlungskosten plus 10 Euro Rezeptgebühr. 

 

Ausnahme: Die Befreiung

Der Patient oder die Patientin ist von der Zuzahlung befreit.

Diesbezüglich muss ein entsprechender Nachweis eingereicht werden, sodass dieser an die entsprechenden Stellen weitergeleitet werden kann.

Die Behandlungskosten für Privatpatient/inn/en:

Es wird ein gemeinsamer Behandlungsvertrag abgeschlossen, in welchem die Behandlungskosten aufgeführt sind.

Der/ die Versicherte erhält pro ärztliche Verordnung/blaues Rezept eine Rechnung. Diese gilt es, wie im Behandlungsvertrag vereinbart, zu begleichen.

Die Rechnung  wird bei der privaten Krankenkasse eingereicht. 
Je nach persönlichen/individuellen Tarif werden die Kosten (anteilig) übernommen.